Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)
Für die anerkannten Werkstätten hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe die AÜK entwickelt, die es allen ermöglicht, weiterhin AU, AUK, SP oder GAP eigenverantwortlich durchzuführen.
Hintergrund ist die bevorstehende Änderung der StVZO, aufgrund der Kfz-Betriebe, die diese Dienstleistungen ihren Kunden anbieten wollen, neben der bisher bereits üblichen verwaltungsrechtlichen Anerkennung der örtlichen Kfz-Innung zusätzlich auch noch die formale Bestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle benötigen. Diese Bestätigung heißt Akkreditierung. Damit wird dokumentiert, dass der Kfz-Betrieb die Vorgaben der DIN 17020 erfüllt.