Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)

Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)

Für die anerkannten Werkstätten hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe die AÜK entwickelt, die es allen ermöglicht, weiterhin AU, AUK, SP oder GAP eigenverantwortlich durchzuführen.

Hintergrund ist die bevorstehende Änderung der StVZO, aufgrund der Kfz-Betriebe, die diese Dienstleistungen ihren Kunden anbieten wollen, neben der bisher bereits üblichen verwaltungsrechtlichen Anerkennung der örtlichen Kfz-Innung  zusätzlich auch noch die formale Bestätigung  durch die Deutsche Akkreditierungsstelle benötigen. Diese Bestätigung heißt Akkreditierung. Damit wird dokumentiert, dass der Kfz-Betrieb die Vorgaben der DIN 17020 erfüllt.

AÜK-Checkliste

Vertragliche Einbindung der Kfz‐Werkstatt

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