Infoveranstaltung „Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen“

Im Zusammenhang mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,- Euro zum 1. Oktober 2022 wurden auch die Grenzen bei den sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angepasst. Aus den 450,- Euro-Jobs werden zum 1. Oktober 520,- Euro-Jobs. Und auch die Grenzen bei den sog. Midi-Jobs werden angehoben. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vom 1. Oktober 2022 vor, wenn das daraus resultierende Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro liegt.

Es gibt aber auch sog. Bestandsschutzregeln für die Beschäftigungsverhältnisse, die bisher zwischen 450,01 und 520,00 Euro lagen. Zu dem komplexen Regelwerk haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung neue Richtlinien veröffentlicht.

Zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der IKK classic laden wir Sie sowie Ihre Mitarbeiter/innen für Personalangelegenheiten (nicht Steuerberater) herzlich ein zu

Freitag, 21. Oktober 2022
um 10:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr in die
Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf

Schlenkhoffs Weg 57 | 59269 Beckum

Die Veranstaltung ist für Innungsmitglieder kostenlos.

Anmeldungen können unter folgenden Kontaktdaten erfolgen:
Ann-Kristin Erdmann
Tel: 05971 4003-1400 | E-Mail ann-kristin.erdmann@kh-st-waf.de

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